Die Osteopathie wird in der Regel ohne ärztliche Verordnung im Rahmen der Zusatzversicherung (Natur- und Komplementärtherapie) übernommen.
Der Umfang der Rückerstattung hängt von der individuellen Versicherungspolice ab. Am besten informieren Sie sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.